Das EU-Parlament hat nach langem Ringen heute über seine Position zur Reform des Urheberrechts abgestimmt. Eine große Mehrheit der Abgeordneten stimmte für umstrittene Vorschläge zu verpflichtenden Upload-Filtern für große Internet-Plattformen und einem EU-weiten Leistungsschutzrecht. Das grüne Licht aus dem Europaparlament macht die Verabschiedung der Vorschläge praktisch zur Gewissheit.
Die Vorschläge zum Urheberrecht sind nicht der einzige aktuelle Vorstoß zu Filterpflichten im Internet: EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker schlug am selben Tag in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union eine Richtlinie zur Terrorbekämpfung vor, die den Weg zu Upload-Filterpflichten gegen „terroristische Inhalte“ ebnet.
Im Juli hatte das EU-Parlament die Vorschläge des zuständigen Rechtsausschusses noch zurückgewiesen und damit die erneute Abstimmung im Plenum nötig gemacht. Selten zeigten sich die Abgeordneten im EU-Parlament so uneinig über eine Entscheidung wie über diese: Der Riss ging quer durch die Fraktionen und Ländergruppen. Unmittelbar nach der Abstimmung warb der Berichterstatter des Parlaments, CDU-Politiker Axel Voss, Seite an Seite mit der deutschen Grünen-Abgeordneten Helga Trüpel und der französischen Sozialistin Virginie Rozière für seine Vorschläge. (So haben die deutschen Abgeordneten abgestimmt.)

CDU-Politiker Voss war die Freude über das Ergebnis nach der Abstimmung ins Gesicht geschrieben. Vor Journalisten in Straßburg betonte er, auch in den folgenden Verhandlungen mit Rat und Kommission über einen endgültigen Text weiterhin aufgeschlossen für die Argumente der Gegenseite zu sein. Zugleich kritisierte er die „Kampagne“ gegen Filter und Leistungsschutzrecht: „Die ganzen Beleidigungen, Beschimpfungen und Bedrohungen, denen wir ausgesetzt sind, sind nicht wirklich hilfreich.“ Auch Grünen-Politikerin Trüpel konnte sich eine Spitze gegen die „Piraten-Denke“ in ihrer Fraktion in Europaparlament nicht verkneifen.
Gegen die umstrittenen Vorschläge kämpft eine breite Koalition rund um die Piratin Julia Reda, die in der Fraktion der Grünen im Europaparlament sitzt. Zu dem Bündnis gehören Netzaktivisten, aber auch Parlamentarier aller Lager, Wissenschaftler und Internetpioniere wie WWW-Erfinder Tim Berners-Lee. Am Tag vor der Abstimmung sprach sich der Musiker Wyclef Jean im Parlament in Straßburg für ein freies Internet ohne Upload-Filter aus. „Ich möchte nicht, dass jemand meine Musik angreift“, sagte der Sänger. Trotz des prominenten Einsatzes scheiterten die Gegner: Der Voss-Vorschlag für die Urheberrechtsreform erhielt mit 438 zu 226 Stimmen eine breite Mehrheit.
Reda sprach in einem Blogeintrag nach der Abstimmung von einem „herben Rückschlag für das freie Internet“. Zugleich verwies die Piratin darauf, dass die Abstimmungen zu Artikel 13 (Upload-Filter) und Artikel 11 (Leistungsschutzrecht) recht knapp ausgegangen sei. Es sei daher noch denkbar, dass die Abgeordneten des EU-Parlaments die Urheberrechtsreform noch bei der finalen Abstimmung verhindern.
Eine Idee von Günther Oettinger
Der nun beschlossene Entwurf sind Ergebnis eines jahrelangen Tauziehens. Anstoß für die Reform war ein Vorschlag des damaligen EU-Digitalkommissars Günther Oettinger, einem CDU-Politiker mit guten Kontakten zu Lobbyisten und der Industrie. Schon im ersten Entwurf legte die Kommission das klare Ziel fest, die Position der Presseverlage und anderer Rechteinhaber zu stärken. Auf zeitgemäße Ideen wie einem Recht auf Remix und großzügige Ausnahmeregeln für nichtkommerzielle Verwendung von Inhalten im Internet verzichtet sie hingegen. Die Gegner dieser Art von Reform kämpfen seither einen erbitterten, aber größtenteils erfolglosen Abwehrkampf.
Wichtigster Freund der Verlagslobby im EU-Parlament ist der Abgeordnete Voss. Der CDU-Politiker schrieb den Entwurf für die nun beschlossene Verhandlungsposition des Parlaments in den abschließenden Verhandlungen zur Reform. Seine Vorschläge haben weitreichende Folgen.
Filter und Schnipsel
Der umstrittenste Punkt der Reform: Betreiber von Internetplattformen müssen nach Artikel 13 des Vorschlags im Vorhinein jedes von Nutzern hochgeladene Bild, jede Tonaufnahme und jedes Video prüfen. Zeigt das System eine Urheberrechtsverletzung, muss es das Hochladen unterbinden. Das gilt für Anbieter wie Youtube und alle anderen Seiten, die von Nutzern erstellte Inhalte anbieten. Erfüllen lässt sich die Verpflichtung nur mit Software-Filtern, die für kleine Anbieter schwer leistbar sind und bei den großen Plattformen bereits fälschlicherweise Inhalte aus dem Netz fegten. Der nun beschlossene Vorschlag des EU-Parlaments sieht Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen vor, gerade auf den nutzerstarken Plattformen greifen aber Upload-Filter.
Die Filterpflicht überlässt der Software die Entscheidung darüber, was Nutzer hochladen dürfen und was nicht. Damit bedroht sie Netzkultur-Phänomene wie Memes, unautorisierte Remixe und nach Angaben der Wikimedia-Stiftung sogar das Medienarchiv der Wikipedia. Zuletzt meldete der oberste Datenschützer der EU gegen die Uploadfilter Bedenken an, da er durch die Filterpflicht eine Auflage zum Sammeln von Nutzerdaten und damit noch mehr Überwachung im Internet befürchtet.
Artikel 11 wiederum erweckt mit der Vergütungspflicht auf kurze Anreißertexte einen politischen Zombie aus Deutschland zum Leben, das Leistungsschutzrecht. Die Verlagslobby will sich damit einen Anteil an den Werbeeinnahmen sichern, die Google und andere Plattformen mit Anzeigen rund um Teasertexte und Links zu Verlagsangeboten verdienen. Einer Berechnung von Golem.de zufolge würden bei einer Einführung des EU-Leistungsschutzrechts 64 Prozent der Gesamteinnahmen in Deutschland an den Axel-Springer-Verlag gehen.
Das Gesetz bringt zudem absurde Folgen mit sich: Überall im Netz müssten dann Textschnipsel und Links auf Urheberrechtsverletzungen überprüft werden. Bisherige Vorschläge von Rat, Kommission und Parlament sind zudem nicht allzu klar formuliert. In ihrer härtesten Form stellen die Vorschläge aus Sicht eines Expertenberichtes des EU-Parlaments eine Gefahr für die Meinungsfreiheit dar. Allein die Unklarheit spricht gegen den vorliegenden Entwurf des Leistungsschutzrechts.
Urheberrecht geht in den Trilog
Die Entscheidung über den endgültigen Text der Urheberrechtsreform wandert nun hinter verschlossene Türen. Vertreter des Parlaments verhandeln im sogenannten Trilog über eine finale Version des Textes mit Abgesandten der EU-Kommission und des Rates der Mitgliedsländer.
Die Gesetzesentwürfe aller drei Institutionen sehen Uploadfilter und ein Leistungsschutzrecht vor. Dass sie auch im fertigen Gesetz landen, ist damit sicher. Die Copyright-Reform soll noch vor den Europawahlen im Mai 2019 beschlossen werden. Ein Stück Freiheit im Netz wäre damit dahin.
Update: Die Äußerungen von Axel Voss, Julia Reda und Helga Trüpel wurden nachträglich hinzugefügt.
